Michael Theil                                     Sachverständiger für Personal- und Arbeitswirtschaft

Beratung Qualifizierung für Betriebsräte

        

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Die sogenannte "Flexibilisierung"des Arbeitsmarktes schreitet ständig voran. Gesetzliche Interessenvertretungen, ArbeitnehmerInnen aber auch Arbeitgeber, also ganze Unternehmen stehen im betrieblichen Alltag oft bzw. ständig vor neuen Problemen.  

Umstrukturierungen von Betrieben und Unternehmen sind nur eine Ebene dafür:

  • Welche Auswirkungen hat dies auf die Beschäftigten?"  
  • "Was bedeutet dies für die Zukunft der Mitarbeiter?"
  • "Ist das Unternehmen in Gefahr?"
  • "Interessenausgleich und Sozialplan?"
  • "Outsorcing?"

    Sie erhalten Beratung und Support aus einer Hand.

    Ich übernehme Aufgaben, beschaffe Hintergrundmaterial, arbeite an Projekten und referiere auf Bildungs- und Weiterbildungsseminare die von Bildungsträgern angeboten werden sowie auch Firmeninterne- oder Inhouseseminare auf Anfrage.

     

    Mein weiterer Leistungsumfang  

    zur Stärkung Ihrer beruflichen Handlungskompetenz:  

    • Sachverständigentätigkeit  - Beratungen auch im Rahmen von § 80 Abs. 3 und § 111ff. BetrVG
    • Beratung von

                              - Betriebsräten

                              - Wirtschaftsausschüssen

                              - Gesamt- und Konzernbetriebsräten

                              - intern und extern

                              - Bildungsberatung 

    • Gutachtenerstellung
    • Projektübernahme
    • Weiterbildungs- und Spezialseminare für Wirtschaftsausschüsse (Jahresabschluss, Kennzahlen  usw.)
    • Weiterbildungs- und Spezialseminare für BR, GBR, KBR
    • Beratung bei Unternehmensplanungen (BWL)
    • Personalplanung, Beschäftigungsförderung und -sicherung
    • Mit Ihnen gemeinsames Erarbeiten, Verhandeln und Abschließen von Interessenausgleich / Sozialplänen
    • Begleitung bei Betriebsänderungen, Betriebsübergängen
    • Mängelfeststellung, Ursachenermittlung und daraus resultierende Erarbeitung von Handlungsstrategien
    • Einigungsstellenbesetzung als Beisitzer nach §§ 76, 109, 112 BetrVG bzw. auch interne Einigungsstellen
    • Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit und Begleitung bei Betriebsversammlungen
    • Auf Wunsch und bei Bedarf unterstütze ich Sie auch bei der Erarbeitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen bis hin zum Abschluss
    • Referent / Teamer in Seminaren gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
    • Grundqualifizierungen von Betriebsräten, Wirtschaftsausschüssen
    • Geschäftsführung des BR, GBR, KBR, WA
    • Arbeitsrecht
    • Leiharbeit und andere prekäre Beschäftigungsformen
    • sowie weitere Themen auf Anfrage die für Euch (Sie) als gesetzliche Interessenvertreter von Bedeutung sind. 

    Natürlich ist es nicht möglich alle oben genannten Themen allein zu beherrschen. Daher arbeite ich bei Bedarf mit verschiedenen Experten - selbsverständlich nach vorheriger Absprache mit Ihnen - zusammen.

    Dies ist durch enge Kooperation mit anderen Beratungsunternehmen, Rechtsanwälten / Kanzleien aber auch wissenschaftlichen Einrichtungen gegeben. Einen ersten Überblick finden Sie auf dem Link Beratung. 

    Bei vielen Veränderungs- bzw. Transformationsprozessen in Betrieben und Unternehmen fehlt es in der Regel nicht an Ideen oder gutemWillen, vielmehr ist die Umsetzung ein kritischer Punkt.

     

    Sie erhalten von mir die individuelle Unterstützung, die benötigt wird, um betriebliche Probleme oder Veränderungen effektiv und praxisnah zu begleiten, eindämmen, abzumildern oder abwenden zu können.

     

    Meine Arbeit zur Optimierung von Prozessen setzt unter anderem beim Verhalten des einzelnen Menschen an. In dem ich auf Ängste und Bedürfnisse der Mitarbeiter bei Veränderungen eingehe, verringert sich der Druck auf diese und Konflikte bauen sich oft schon im Vorfeld ab.

     

    Dadurch wird die Arbeitsatmosphäre verbessert, die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter erhöht. Und dies wirkt sich nachgewiesen positiv auf die Lebensqualität des Einzelnen aus.

     

    Als Betriebsrat sollten Sie ihr Recht auf externe kompetente fachliche Beratung nutzen!

     

    Die Arbeitgeber / Unternehmer holen sich ja ebenfalls bei Bedarf
    externen Rat von Unternehmensberatungen, die nicht immer nur die Arbeitnehmerbelange berücksichtigen.  

      

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